Orthopädische Schuhe für Zivilinvaliden

von ANMIC

8. April 2021

Endlich einmal pro Jahr

Gute Nachrichten für Zivilinvaliden und Menschen mit einer starken Gehbehinderung. Sie können die ihnen zustehenden orthopädischen Schuhe ab sofort 1 Mal pro Jahr und nicht wie bisher nur alle 14 Monate beantragen. Die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) hat sich mit Erfolg für diese Änderung eingesetzt und erklärt im Folgenden, worauf geachtet werden sollte.

Aufgrund ihrer allgemeinen Arbeitsunfähigkeit können Zivilinvaliden in den Genuss mehrerer Hilfeleistungen kommen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Ärztekommission die Schwere des Krankheitsbildes bewertet und damit den Invaliditätsgrad festlegt. Wurden dem Betroffenen mindestens 34 Prozent an Zivilinvalidität zuerkannt oder hat eine Person eine ärztlich attestierte starke Gehbehinderung, so kann zum Beispiel ein Mal im Jahr um ein kostenloses Paar an orthopädischen Schuhen angesucht werden.

Ähnlich wie bei anderen Hilfeleistungen auch, braucht es für das Ansuchen von orthopädischen Schuhen ein ärztliches Zeugnis. Genauer gesagt muss beim ersten Ansuchen ein Facharzt des Südtiroler Sanitätsbetriebes die Schuhe verschreiben, woraufhin der Schuhmacher zur Ausstellung eines Kostenvoranschlages aufgesucht werden muss. Der dritte Schritt besteht darin, den Kostenvoranschlag vom Südtiroler Sanitätsbetrieb genehmigen und die fertigen Schuhe im Rahmen einer Kollaudierung als ordnungsgemäß erklären zu lassen. Ab Kollaudierungsdatum musste bisher ein Jahr vergehen, damit um ein neues Paar angesucht werden kann.

„Von der Verschreibung bis zur Kollaudierung vergehen durchschnittlich zwei Monate“, erklärt Thomas Aichner, Präsident der ANMIC Südtirol. „Dies hatte allerdings zur Folge, dass der Antrag um ein neues Paar Schuhe nicht alle 12 Monate, sondern nur alle 14 Monate gestellt werden konnte. Der Zeitraum verzögerte sich so mit jedem Jahr immer weiter. Angesichts der hohen Kosten für orthopädische Schuhe und wegen der erhöhten Abnutzung bei einer starken Gehbehinderung, ist die pünktliche Wiederausstellung des Antrags um ein neues Paar dieser Schuhe für die Betroffenen sehr wichtig.“

Aus diesem Grund wandte sich Südtirols größte Interessensvertretung für Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung an Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, der sich für eine Anpassung zugunsten der Antragssteller eingesetzt hat. „Wir sind sehr froh darüber, zusammen eine Lösung für das Problem gefunden zu haben“, so Thomas Aichner. „Denn für die Wiedergenehmigung von orthopädischen Schuhen wird von nun an nicht mehr das Kollaudierungsdatum, sondern jenes der Genehmigung berücksichtigt. Dadurch verringert sich die Wartezeit auf neue orthopädische Schuhe um durchschnittlich zwei Monate.“

Wie wichtig dies ist, weiß auch Frieda Hofer, selbst Zivilinvalidin und Nutzerin von orthopädischen Schuhen: „Dieses bürokratische Problem hatte dazu geführt, dass ich mein drittes Paar an orthopädischen Schuhen erst ein halbes Jahr später bekam, als es mir eigentlich zugestanden hätte. Umso mehr schätze ich es, dass mir die Genehmigung für neue Schuhe von nun an pünktlich ausgestellt wird.“

Damit Betroffene tatsächlich ein Mal pro Jahr ein neues Paar Schuhe beanspruchen können, rät die ANMIC Südtirol allen Betroffenen, das Gesuch zwei Monate vor Ablauf der Erneuerungsfrist zu stellen.

 

Bild: Zivilinvaliden wie Frieda Hofer freuen sich über die schnellere Genehmigung für orthopädische Schuhe | © ANMIC Südtirol

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