Rente, Zulagen und Begleitgeld 2019

von ANMIC

11. Januar 2019

Beträge und Einkommensgrenzen für den Zugang zu finanziellen Zuwendungen an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose

Voraussetzung für die Gewährung der Rente und Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ist die Nichtüberschreitung der vom Staat jährlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze entspricht dem einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen des vorhergehenden Jahres.

Die Rente wird bis zum Alter von 67 Jahren von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE, ital. ASSE) ausbezahlt. Anschließend wird diese Rente mit der Sozialrente vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF, ital. INPS) ersetzt.

Die Auszahlungen erfolgen 13 Mal im Jahr und werden an jedem ersten des Monats auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, welches auch auf den Namen des Zivilinvaliden lautet.

 

Download: Download der Beträge und Einkommensgrenzen 2018 und 2019 als .pdf

Bild: CC0 1.0 Universal, www.stocksnap.io

NEUESTE NACHRICHTEN

Die Gewinner stehen fest!

von ANMIC

29. Februar 2024

Lotterie 2023-2024

...

MEHR LESEN

1 Ausweis – Ganz viele Vorteile

von ANMIC

15. Januar 2024

Neuer Mitgliedsausweis 2024

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN