ANMIC Südtirol zu Gast beim Verein Fallschirm

von ANMIC

12. Mai 2022

Informationstreffen für Betroffene von Schädel-Hirn-Trauma und Schlaganfall

Am 10. Mai 2022 wurde die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) vom Verein Fallschirm zu einem Informationsaustausch nach Brixen eingeladen. Im Rahmen des Treffens wurden Fragen zum weitläufigen Themenbereich der Zivilinvalidität beantwortet, welche seitens der Vereinsmitglieder gestellt wurden. Der Verein Fallschirm, hervorgegangen aus der gleichnamigen Brixner Selbsthilfegruppe, ist ein Zusammenschluss von Schädel-Hirn-Trauma- sowie Schlaganfallbetroffenen und ihren Angehörigen.

Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung über ihre Rechte informieren, damit sie diese folglich beanspruchen können: Neben den vielen Tätigkeiten gehört diese zu den Kernaufgaben, welche die ANMIC Südtirol seit bereits 50 Jahren mit viel Engagement umsetzt. Doch nicht nur die eigenen Mitglieder werden informiert: Auch andere Vereine und Selbsthilfegruppen werden unterstützt.

So folgte die ANMIC Südtirol auch der Einladung von Notburga Hofer, Vertreterin der Selbsthilfegruppe „Verein Fallschirm“: Im Kapuzinerkloster in Brixen informierte die größte Interessensvertretung der Südtiroler Zivilinvaliden über die Rechte der Schädel-Hirn-Trauma und Schlaganfall-Patienten und beantwortet ihre Fragen.

Am Treffen nahmen 18 Betroffene teil, welche die vermittelten Informationen mit viel Aufmerksamkeit und Wissbegierde mitverfolgten. Von großem Interesse war das Themenfeld rund um das Gesetz 104/92, welches verschiedene steuer- und arbeitsrechtliche Begünstigungen vorsieht. Entsprechend dazu beantwortete Lore Cvilak, Direktorin der ANMIC Südtirol, Fragen hinsichtlich der entlohnten Arbeitsenthaltung der Familienangerhörigen von 2 Jahren.

Neben spezifischen Fragen wie jene einer Neueinstufung bei Verschlechterung sowie bei einer Revision des invaliden Zustandes, lag der Fokus auch auf den europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung: Hierzu wurden die Zuhörer ausführlich über die rechtlichen Kriterien und Abläufe beraten, welche beim Einfahren in eine verkehrsberuhigte Zone beachtet werden müssen. Aber auch hinsichtlich der Inanspruchnahme von Pflege- und Begleitgeld gab es Unsicherheiten, welche am Ende des Treffens ausgeräumt wurden.

 

Bild: © ANMIC Südtirol

NEUESTE NACHRICHTEN

Rente, Zulagen und Begleitgeld 2024

von ANMIC

11. März 2024

Beträge und Einkommensgrenzen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose

...

MEHR LESEN

Die Gewinner stehen fest!

von ANMIC

29. Februar 2024

Lotterie 2023-2024

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN