Ihre Spende für Menschen in Südtirol

Es freut uns, dass Sie über eine Spende für die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) nachdenken. Als gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsichten ist die ANMIC Südtirol auf Spenden angewiesen und dankbar für jede kleine und große Unterstützung. Alle Spenden werden ausschließlich für Projekte in Südtirol verwendet und helfen bei der Umsetzung wichtiger Initiativen, die das Leben der vielen Südtiroler Zivilinvaliden verbessern.

 

Monatliche Spende per Kreditkarte oder PayPal

Eine monatliche Spende von 5, 10, 20, 50 oder 100 Euro ist ein wertvoller Beitrag zur Unterstützung unserer Tätigkeit. Bitte klicken Sie auf den nachfolgenden Button und wählen Sie „Dies soll eine monatliche Spende sein“ aus, um Ihre monatliche Spende per Kreditkarte oder PayPal in Auftrag zu geben.
Sie werden auf eine externe Webseite weitergeleitet, wo Sie den gewünschten Spendenbetrag eingeben können.




 

Einmalige Spende per Kreditkarte oder PayPal

Bitte klicken Sie auf den nachfolgenden Button, um die ANMIC Südtirol mit einer einmaligen Spende per Kreditkarte oder PayPal zu unterstützen.
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Einmalige Spende per Banküberweisung

Selbstverständlich können Sie uns auch per Banküberweisung unterstützen, indem Sie Ihren Spendenbetrag an eines der untenstehenden Konten überweisen. Bitte geben Sie als Grund der Überweisung „Spende“ an.

Südtiroler Volksbank
Kontoinhaber: ANMIC, IBAN: IT74R0585611602051571143459, BIC/SWIFT: BPAAIT2B051

Südtiroler Sparkasse
Kontoinhaber: ANMIC, IBAN: IT62R0604511600000002593100, BIC/SWIFT: CRBZIT2B090

 

Alle Spenden sind steuerlich absetzbar

Die ANMIC Südtirol ist laut Art. 79, Abs. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 03.07.2017, Nr. 117 eine nicht gewinnorientierte Vereinigung. Somit besteht die Möglichkeit, dass Spendengelder steuerlich abgesetzt werden können.

Bei privaten und natürlichen Personen können Spenden bis zu 30.000 Euro im Ausmaß von 30% steuerlich abgesetzt werden. Alternativ dazu kann im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 117 vom 03.07.2017, Art. 83 der gespendete Betrag bis maximal 10% des erklärten Gesamteinkommens abgezogen werden.

Bei Unternehmen kann im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 117 vom 03.07.2017, Art. 83 der gespendete Betrag bis maximal 10% des erklärten Gesamteinkommens abgezogen werden.

 

Falls Sie eine Spendenquittung benötigen, kontaktiern Sie bitte die Spendenbeauftragte der ANMIC Südtirol, Frau Verena Bonatta, per E-Mail unter verena.bonatta@anmic.bz

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